Patronatsurkunde 1653
Wolfgang Strobel, dem Hauptpfarrer von Riegersburg, unterstanden acht Kirchen der Umgebung. Er wiederum unterstand einem Patronatsherrn oder Patron – einem Schirmherrn. Ein Patron hatte den Überblick über die Pfarre seines Gebietes und genoss bestimmte Rechte, z. B. einen besonderen Sitzplatz in der Kirche, die Bestimmung des nächsten Pfarrers sowie das Begräbnisrecht. Aber der Patronatsherr hatte auch Pflichten: So musste er den Bau oder die Restaurierung einer Kirche finanzieren und die Pfarrer entlohnen. Elisabeth Katharina Freifrau von Galler war im 17. Jahrhundert die Herrin der Riegersburg. Ihr wurde 1653 von Kaiser Ferdinand III. das alleinige Patronatsrecht nicht nur über die Hauptpfarre Riegersburg, sondern auch über deren acht Filialen übertragen. Diese über die Landesgrenzen hinaus als streitlustig bekannte Frau zur Patronin zu haben, war Wolfgang Strobel ganz und gar nicht recht. Es entbrannte ein erbitterter Machtkampf zwischen den beiden. In diesen acht Jahre dauernden Streit waren der Landeshauptmann der Steiermark, der Erzpriester zu Graz, der Erzbischof von Salzburg und sogar der Kaiser involviert.